Wir erhalten Ihre Immobilien optimal
Mietverwaltung
Im Rahmen der Mietverwaltung unterstützen wir Sie bei kaufmännischen Aufgaben, wie z. B. der monatlichen Sollstellung der Miete, Betriebskostenabrechnungen und Personalangelegenheiten.
Auch technische Aufgaben und Pflichten sowie allgemeine Verwalterleistungen gehören zu unserem Spektrum...
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Kaufmännische Aufgaben/Pflichten
- Geldverkehr verbuchen
- monatliche Sollstellung von Miete
- Lastschriftabbuchungen bearbeiten
- Mahnverfahren
- Geldverkehr verwalten und disponieren
- Rechnungskontrolle
- Personalangelegenheiten regeln (z.B. Hausmeister)
- Verkehrssicherungspflichten wahrnehmen
- Abrechnungen erstellen
- Betriebskostenabrechnung für Mieter erstellen
- Betriebskostenabrechnung mahnen und Widersprüche bearbeiten
- Heizkostenabrechnungen veranlassen
- Verbrauchswerte erfassen
- mietrechtliche Vorschriften beachten
Technische Aufgaben/Pflichten
- Handwerkerangebote ausschreiben und veranlassen
- Preisvergleiche erstellen
- Terminverfolgung
- Hausmeister und Hausmeisterdienste einweisen
- öffentliche Genehmigungen einholen
- Wartungsverträge aushandeln und abschließen
- TÜV-Kontrollen und Brandschutz organisieren
- Schlüsselbestellungen
- Schadensmeldung gegenüber Versicherungen
- Schadensbeseitigung durch Handwerker veranlassen
- Versicherungsabrechnung durchführen
- Instandsetzungsarbeiten planen
- Instandsetzungsarbeiten vergeben und abrechnen
- Sachverständigen beauftragen
- technische Verordnungen beachten (Rolltore, Doppelparker, Heizanlagen,
Fahrstuhleinrichtungen, Hebe- und Lüftungsanlagen)
Allgemeine Verwalterleistungen und Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
- mit Behörden verhandeln
- Informationen für Beirat und Eigentümer erstellen und versenden
- Beschwerden bearbeiten
- Maßnahmen zur Fristenwahrung
- Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
- Terminabstimmung, Organisation der Eigentümerversammlung
- Tagesordnung entwerfen für die Eigentümerversammlung
- Sitzungsprotokoll erstellen und an Eigentümer versenden
- bei Gerichtsterminen dabei sein
- Genehmigungen erteilen
- gesetzliche Bestimmungen kennen und einhalten
- Schalten von Anzeigen zur Neuvermietung
- Protokoll zur Wohnungsübergabe bei Auszug eines Mieters und bei Neuvermietung
- Erstellen von Mietverträgen bis zur Unterschrift des neuen Mieters
Hausverwaltung
Die Hausverwaltung für Eigentümergemeinschaften umfasst unter anderem die Verhandlung mit Behörden, die Bearbeitung von Beschwerden, Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, Erstellung von Informationen für den Beirat und die Eigentümer...
Mehr erfahrenHausverwaltung
- mit Behörden verhandeln
- Informationen für Beirat und Eigentümer erstellen und versenden
- Beschwerden bearbeiten
- Maßnahmen zur Fristenwahrung
- Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
- Terminabstimmung, Organisation der Eigentümerversammlung
- Tagesordnung entwerfen für die Eigentümerversammlung
- Sitzungsprotokoll erstellen und an Eigentümer versenden
- bei Gerichtsterminen dabei sein
- Genehmigungen erteilen
- gesetzliche Bestimmungen kennen und einhalten
Wohneigentumsverwaltung
Bei der Verwaltung von Wohneigentum geht es um die Vertretung und Wahrung der Rechte des Eigentümers gegenüber Behörden, Mietern und Pächtern, Architekten, Handwerkern und Lieferanten.
Die ständige Kontrolle der eingehenden Mieten und Umlagen, Durchführung des Mietinkassos und außergerichtliche Durchsetzung von Miet- und Umlagenrückständen, Erstellung von Informationen für den Beirat und die Eigentümer...
Mehr erfahrenWohneigentumsverwaltung
- Vertretung und Wahrung der Rechte des Eigentümers gegenüber Behörden, Mietern und Pächtern, Architekten, Handwerkern, Lieferanten der Objekte
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen (nach Absprache mit dem Eigentümer)
- Erstellung von Übergabeprotokollen vor Ort bei Wohnungswechsel
- Ständige Kontrolle der eingehenden Mieten und Umlagen, Durchführung des Mietinkassos und außergerichtliche Durchsetzung von Miet- und Umlagenrückständen auch in eigenem Namen
- Vereinnahmung und Anlage von Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Durchführung von Mietzinsanpassungen jeweils im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Möglichkeiten, jedoch nur aufgrund gesonderten Auftrags des Eigentümers
- Anpassung der Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen
- Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen wegen rückständiger Mieten und Umlagen sowie für Räumungsklagen wegen solcher Rückstände. Die Erteilung von Prozessvollmachten in anderem Zusammenhang nur nach Absprache mit dem Eigentümer
- Veranlassung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten im/am Objekt nach Rücksprache mit dem Eigentümer
- Begehung zur Objektkontrolle und Überwachung der Hausordnung
- Abschluss und Kündigung von Verträgen über die Ver- und Entsorgung (nach Rücksprache mit dem Eigentümer)
- Abschluss und Kündigung von Wartungsverträgen, z.B. Dach, Heizung (nach Rücksprache mit dem Eigentümer)
- Erstellung einer monatlichen Hauskontoabrechnung als Einnahmen-/Ausgabenüberschussrechnung jeweils bis zum 15. eines Quartals
- Erstellung einer Jahresschlussrechnung als Einnahmen-/Ausgabenüberschussrechnung zum 15. Mai eines Jahres für das abgelaufene Wirtschaftsjahr
- Erstellung von Abrechnungen zu Heiz- und Hausnebenkosten
- Abwicklung von Heizölbestellungen
- Kontrolle der anfallenden Zahlungen (z.B. Stadtkasse, Bedienung der Grundpfandrechte, Versicherungsbeiträge)
Energieberatung
Oft ist es nicht sinnvoll oder zielführend, einzelne Maßnahmen, wie die Erneuerung von Fenstern, die Erneuerung oder das Aufbringen von Dach- und/oder Fassadendämmungen oder der Heizungsanlage vorzunehmen...
Mehr erfahrenGebäudeenergieberatung
Oft ist es nicht sinnvoll oder zielführend, einzelne Maßnahmen, wie die Erneuerung von Fenstern, die Erneuerung oder das Aufbringen von Dach- und/oder Fassadendämmungen oder der Heizungsanlage vorzunehmen.
Geboten wird eine ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes. Daraus resultierend werden Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes ausgesprochen.
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